Das Landratsamt Ludwigsburg hat aufgrund von Nachweisen der Geflügelpest bei Wildvögeln eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel erlassen.
Diese gilt ab dem 02.12.2025 und betrifft alle Geflügelhaltungen innerhalb von 500 m rechts und links des Neckars sowie in den Gemarkungen Hessigheim, Benningen und Neckarweihingen.
Was bedeutet das für unseren Verein?
- Geflügel muss verpflichtend aufgestallt werden – entweder im geschlossenen Stall oder unter einer festen, gegen Wildvögel gesicherten Überdachung.
- Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen sind in den betroffenen Bereichen bis auf Weiteres verboten.
- Die Verfügung gilt zunächst bis 15.01.2026.
Hinweis an unsere Züchter
Wir bitten alle Züchter um sorgfältige Beachtung der Aufstallungspflicht und aller Biosicherheitsvorgaben.
Nur gemeinsam können wir unsere Bestände schützen und zur Eindämmung der Geflügelpest beitragen.
Weitere Informationen
- Interaktive Karte zur Allgemeinverfügung – Geflügelpest Landkreis Ludwigsburg:
https://experience.arcgis.com/experience/699bcbef5a85453293359e68c9885ca2 - Offizielle Anordnung des Landkreises Ludwigsburg (PDF):
https://www.landkreis-ludwigsburg.de/fileadmin/user_upload/seiteninhalte/landkreis-landratsamt/aktuelles/bekanntgaben/2025/2025_12/Anordnung_Landkreis_Ludwigsburg_-_Aufstallung_Gefl%C3%BCgel_ohne_Begr%C3%BCndung_mit_Siegel.pdf - Telefonische Auskunft des Landratsamts Ludwigsburg (Veterinärwesen):
Tel. 07141 / 144-2031

